Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Daten des Dienstleisters
Lorabel Apartmanház
8380, Hévíz, Tavirózsa utca 12/A

2. Allgemeine Regeln
2.1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ regeln die Nutzung der Unterkünfte des Dienstleisters und deren Leistungen.
2.2. Besondere Sonderbedingungen sind nicht Bestandteil der veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, schließen jedoch den Abschluss gesonderter Vereinbarungen mit Reisevermittlern, Veranstaltern, ggf. mit je nach Geschäftsart unterschiedlichen Bedingungen, nicht aus.

3. Vertragspartei
3.1. Die vom Dienstleister bereitgestellten Leistungen werden vom Gast in Anspruch genommen.
3.2. Sofern der Gast die Bestellung der Leistungen direkt beim Leistungsträger aufgibt, ist der Gast Vertragspartner. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden der Dienstleister und der Gast gemeinsam Vertragsparteien (nachfolgend „Parteien“).
3.3. Wird die Bestellung der Dienstleistungen im Auftrag des Gastes durch einen Dritten (im Folgenden Vermittler genannt) an den Dienstleister übermittelt, richten sich die Bedingungen der Zusammenarbeit nach dem zwischen dem Dienstleister und dem Vermittler geschlossenen Vertrag. In diesem Fall ist der Dienstleister nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Dritte den Gast rechtmäßig vertritt.

4. Zustandekommen des Vertrages, Art der Buchung, Änderung, Mitteilungspflicht
4.1. Der Dienstleister sendet ein Angebot auf die mündliche oder schriftliche Angebotsanfrage des Gastes. Wenn eine konkrete Bestellung nicht innerhalb von 48 Stunden nach Absendung des Angebots eingeht, verliert das Angebot des Dienstleisters seine Verbindlichkeit.
4.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der schriftlichen oder mündlichen Reservierung des Gastes durch den Dienstleister zustande und gilt somit als schriftlicher Vertrag.
Eine mündliche Reservierung, Vereinbarung, Änderung oder deren mündliche Bestätigung durch den Dienstleister stellt keinen Vertrag dar.
4.3. Der Vertrag über die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen gilt für einen bestimmten Zeitraum.
4.3.1. Wenn der Gast das Zimmer vor Ablauf der angegebenen Frist endgültig verlässt, hat der Dienstleister Anspruch auf die Servicegebühr in der im Vertrag festgelegten Höhe, die wie folgt lautet:

Für Unterkünfte in Ungarn: 100 %

Der Dienstleister ist berechtigt, ein vor Ablauf der Frist geräumtes Zimmer weiterzuverkaufen.

4.3.2. Für die vom Gast veranlasste Verlängerung der Beherbergungsleistung ist die vorherige Zustimmung des Leistungsträgers erforderlich. In diesem Fall kann der Dienstleister eine Rückerstattung des Entgelts für die bereits erbrachte Leistung verlangen.
4.4. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen einer schriftlichen, von den Parteien unterzeichneten Vereinbarung.

5. Stornobedingungen
5.1. Wenn im Unterkunftsangebot keine anderen Bedingungen angegeben sind, ist eine kostenfreie Stornierung der Unterkunftsleistung wie folgt möglich:

Bei Unterbringung in Ungarn: nach Ortszeit, außerhalb der 30 Tage vor dem Anreisetag.

a) Sofern der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistungen nicht durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf andere im Vertrag vorgesehene Weise sichergestellt hat, besteht die Leistungspflicht des Dienstleisters wie folgt:

Für Hotels in Ungarn: Ortszeit bis 15:00 Uhr am Anreisetag

b) Wenn der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung durch Vorauszahlung, Kreditkartengarantie oder auf eine andere im Vertrag festgelegte Weise gesichert hat und am Anreisetag gemäß Ortszeit nicht anreist, gilt Folgendes:

Für Unterkünfte in Ungarn: Ortszeit bis 15:00 Uhr am Anreisetag

und nicht vorher angibt, dass er zu einem späteren Zeitpunkt ankommt, wird der Dienstleister als Vertragsstrafe den im Vertrag genannten Betrag, mindestens jedoch die Übernachtungsgebühr für einen Tag, fordern. In diesem Fall bleibt die Unterkunft für den Vertragspartner bis 12:00 Uhr des auf den Anreisetag folgenden Tages reserviert, danach erlischt die Leistungspflicht des Dienstleisters.


Stornierungsfristen für Gruppenbuchungen:

Eine kostenfreie Stornierung der bestellten Leistungen ist innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der Reservierung möglich. Die Stornogebühr wird in folgender Höhe und zu folgenden Konditionen erhoben:

Anzahl der Tage vor der AnkunftAufenthalt/Unterkunft

30 Tage vor Anreise und bei Nichterscheinen100 % der reservierten Dienste

6. Preise
6.1. Die aktuellen Zimmerpreise werden in den Zimmern der Unterkunft oder auf deren Website angezeigt.
6.2. Dem Dienstleister steht es frei, seine beworbenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
6.3. Bei der Bekanntgabe der Preise gibt der Dienstleister an, ob der von ihm angegebene Preis Steuern (Mehrwertsteuer, IFA) in der in den geltenden ungarischen Rechtsvorschriften festgelegten Höhe enthält oder nicht. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und IFA.
6.4. Aktuelle Rabatte, Aktionen und andere Angebote werden auf der Website der Unterkunft bekannt gegeben.
6.5 Die Ermäßigungen für Kinder können je nach Unterkunft unterschiedlich sein, die konkreten Preise finden Sie auf der Seite des jeweiligen Angebots.

Bei Reservierungen von Produkten des Dienstleisters zu besonderen Konditionen, bei Veranstaltungsreservierungen oder bei (Gruppen-)Reservierungen von mehr als 5 Zimmern oder Appartements kann der Dienstleister abweichende Konditionen und Zuschläge festlegen im Einzelvertrag.

7. Zahlungsweise, Garantie
7. Zahlungsweise, Garantie
7.1. Der Dienstleister verlangt die Gegenleistung für die vom Vertragspartner erbrachten Leistungen spätestens vor der Inanspruchnahme, abweichende Konditionen sind jedoch im Rahmen einer individuellen Vereinbarung möglich.
7.2. Der Dienstleister garantiert die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes und die Abwicklung der Gegenleistung;
a) Sie können eine Kreditkartengarantie beantragen, bei der der Wert der bestellten und bestätigten Leistung auf der Kreditkarte blockiert wird,
b) kann eine Vorauszahlung für einen Teil oder den gesamten Betrag der Teilnahmegebühr verlangen
7.3. Der Vertragspartner kann seine Rechnung in folgenden Währungen begleichen:

Ungarn: Die Rechnung wird gemäß den ungarischen Steuervorschriften in HUF ausgestellt. Der Preis der Dienstleistungen kann spätestens am Tag der Ankunft des Gastes zu dem vom Leistungserbringer festgelegten Tageskurs in Euro umgerechnet werden.
Mögliche Währungen für Barzahlung: HUF, EUR, USD, GBP, andere Währungen können an Wechselstuben oder online umgetauscht werden. Neben der Barzahlung akzeptiert der Dienstleister auch Vorabüberweisungen und folgende Kreditkarten: Visa, EC/MC, JCB.

7.4. Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung einer Zahlungsart gehen zu Lasten des Vertragspartners.

7.5. Der Dienstleister stellt die Rechnung elektronisch aus, die Rechnung wird an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Gast im Registrierungsformular angegeben hat.

8. Art und Bedingungen der Nutzung des Dienstes
8.1. Der Gast kann das Hotelzimmer zu der von der Unterkunft angegebenen Uhrzeit am Anreisetag buchen (Check-in) bzw. muss die Abreise bis zur veröffentlichten Uhrzeit am Reisetag vornehmen (Check-out). Der Zeitpunkt hierfür ist von Unterkunft zu Unterkunft unterschiedlich und kann auf der Website des Hotels eingesehen werden.
8.2. Wenn der Gast das Zimmer am Anreisetag bezieht:

Bei Hotels in Ungarn gilt: Wenn Sie vor 6 Uhr morgens buchen möchten, erfolgt die Rechnung ebenfalls spätestens bei der Ankunft.

9. Haustiere
9.1. Haustiere können nicht in die Unterkunft des Dienstleisters mitgebracht werden.

10. Verweigerung der Vertragserfüllung, Beendigung der Leistungsverpflichtung
10.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag über Beherbergungsleistungen jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen und damit die Reservierung zu stornieren und/oder die Erbringung der Leistungen zu verweigern, wenn:

a) der Gast ein beleidigendes, unangemessenes, beleidigendes oder feindseliges Verhalten gegenüber dem Leistungserbringer, seinen Unterkünften, seinem Hotel, den Mitarbeitern des Leistungserbringers, seinen Gästen oder sonstigen im Interessenbereich des Leistungserbringers tätigen Dritten an den Tag legt oder andere Umstände begeht eine weitere Zusammenarbeit mit dem Gast unmöglich,
b) der Gast das Zimmer, die Wohnung oder die überlassene Einrichtung nicht bestimmungsgemäß nutzt
c) der Gast sich nicht an die Sicherheitsvorschriften und Richtlinien der Unterkunft hält, sich gegenüber seinen Mitarbeitern anstößig oder unhöflich verhält, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, bedrohliches, beleidigendes oder sonstiges unzumutbares Verhalten an den Tag legt
d) der Gast an einer Infektionskrankheit leidet oder im Falle einer Epidemie die gesetzlich oder vom Dienstleister eingeführten Schutzmaßnahmen nicht einhält
e) der Vertragspartner seiner im Vertrag genannten Vorauszahlungsverpflichtung nicht bis zum genannten Termin nachkommt

10.2. Wenn die Vereinbarung zwischen den Parteien aufgrund „höherer Gewalt“ nicht erfüllt wird, wird die Vereinbarung gekündigt.


11. An- und Abreise
Anreise am Anreisetag in der Regel von 15:00 bis 19:00 Uhr. Abreise bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisetag.

12. Krankheit oder Tod des Gastes
12.1. Wenn der Gast während der Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung erkrankt und nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen, bietet der Dienstleister medizinische Hilfe an.
12.2. Im Krankheits-/Todesfall des Gastes verlangt der Leistungserbringer eine Kostenentschädigung vom Angehörigen, Erben oder Rechnungszahler des Kranken/Verstorbenen; in Bezug auf mögliche medizinische und verfahrenstechnische Kosten, Entschädigungen für vor dem Tod in Anspruch genommene Leistungen und mögliche Schäden an Geräten und Einrichtungsgegenständen im Zusammenhang mit der Krankheit/dem Tod.

12.3. Wenn die Behörde für den Gast eine häusliche Quarantäne anordnet, ist er verpflichtet, die Servicegebühr im Zusammenhang mit der möglichen Verlängerung der Reservierung an den Dienstleister zu zahlen.

13. Rechte der Vertragspartei
13.1. Der Gast hat nach Maßgabe des Vertrages Anspruch auf die bestimmungsgemäße Nutzung des bestellten Zimmers und der Ausstattung der Unterkunft, die zum Standardleistungsumfang gehört und nicht an besondere Bedingungen gebunden ist.
13.2. Der Gast kann eine Beschwerde bezüglich der Erbringung der vom Dienstleister während des Aufenthalts in der Unterkunft erbrachten Dienstleistungen einreichen.
13.3. Das Reklamationsrecht des Gastes erlischt mit der Abreise aus der Unterkunft.

14. Pflichten des Vertragspartners
14.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vergütung für die im Vertrag bestellten Leistungen bis zu dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt und in der im Vertrag festgelegten Weise zu begleichen.
14.2. Der Gast stellt sicher, dass sich das von ihm betreute Kind unter 14 Jahren in der Unterkunft des Dienstleisters nur und ausschließlich unter Aufsicht eines Erwachsenen aufhält.

15. Haftung des Vertragspartners auf Schadensersatz
Der Gast ist für alle Schäden und Nachteile verantwortlich, die dem Leistungserbringer oder einem Dritten durch ein Verschulden des Gastes oder seiner Begleitperson oder anderer in seinem Verantwortungsbereich stehenden Personen entstehen. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz direkt beim Dienstleister hat.

16. Rechte des Dienstleisters
in Ungarn: Kommt der Gast seiner Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für in Anspruch genommene oder im Vertrag angeordnete, aber nicht in Anspruch genommene Pönalleistungen nicht nach, steht dem Leistungserbringer ein Pfandrecht an den von ihm ins Hotel mitgebrachten persönlichen Gegenständen des Gastes zur Sicherung zu seine Ansprüche.
Für teilweise oder vollständig unbezahlte Rechnungen ist der Gast persönlich verantwortlich.

17. Pflicht des Dienstleisters
Der Dienstleister ist verpflichtet:
a) die aufgrund des Vertrages bestellten Beherbergungs- und sonstigen Leistungen gemäß den geltenden Vorschriften und Dienstleistungsstandards zu erfüllen
b) die schriftliche Beschwerde des Gastes untersuchen und die notwendigen Schritte zur Behebung des Problems einleiten, die ebenfalls schriftlich festzuhalten sind

18. Haftung des Dienstleisters für Schäden

18.1.1. Die Haftung des Leistungserbringers erstreckt sich nicht auf Schadensereignisse, die auf unvermeidbare Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb des Verantwortungsbereiches der Mitarbeiter und Gäste des Leistungserbringers liegen oder durch den Gast selbst verursacht wurden.
18.1.2. Der Dienstleister kann Orte im Hotel festlegen, die der Gast nicht betreten darf. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verletzungen, die an solchen Orten auftreten können.
18.1.3. Der Gast hat den Schaden unverzüglich der Unterkunft zu melden und der Unterkunft alle notwendigen Daten zur Klärung des Schadenshergangs und ggf. zur Aufnahme einer polizeilichen Anzeige/eines polizeilichen Verfahrens zur Verfügung zu stellen.
18.2. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Hotelgast durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung seines Eigentums entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Hotelgastes, die Immobilie bestimmungsgemäß zu nutzen und vor allen äußeren Einflüssen zu schützen.

19. Vertraulichkeit
Der Dienstanbieter handelt gemäß den Bestimmungen seiner Datenverwaltungsrichtlinie. Die Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt unter keinen Umständen.

20. Vis-Dur
Im Falle einer Ursache oder eines Umstands (z. B. Krieg, Feuer, Überschwemmung, schlechtes Wetter, Stromausfall, Epidemie, Streik), auf den die Partei keinen Einfluss hat (höhere Gewalt), ist jede Partei von der Erfüllung ihrer daraus entstehenden Verpflichtungen befreit der Vereinbarung, solange ein Grund oder Umstand vorliegt. Die Parteien vereinbaren, dass sie sich nach besten Kräften bemühen werden, das Auftreten dieser Ursachen und Umstände so gering wie möglich zu halten und etwaige Schäden oder Verzögerungen so schnell wie möglich zu beheben.

21. Anwendbares Recht im Rechtsverhältnis der Parteien, Gerichtsstand
21. Anwendbares Recht im Rechtsverhältnis der Parteien, Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Dienstleister und der Vertragspartei richtet sich nach den Bestimmungen des örtlichen Rechts (Ungarische Republik). Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Dienstleistungsvertrag ist das für den Leistungsort zuständige Gericht zuständig.

Letzte Änderung: 2023. 1. Juni.